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streitige Gerichtsbarkeit

  • 1 streitige Gerichtsbarkeit

    Gerichtsbarkeit f: streitige Gerichtsbarkeit f contentious jurisdiction

    German-english law dictionary > streitige Gerichtsbarkeit

  • 2 streitig

    Adj. JUR. litigious; (umstritten) contested, präd. in dispute, at issue; jemandem etw. streitig machen dispute s.o.’s right to s.th.; streitige Gerichtsbarkeit jurisdiction on civil disputes; Rang 1, strittig
    * * *
    strei|tig ['ʃtraitɪç]
    adj

    stréítig machen — to dispute sb's right to sth

    jdm das Geschäft/den ersten Platz stréítig machen — to vie (form) or compete with sb for business/for first place

    das/seine Kompetenz kann man ihm nicht stréítig machen — that/his competence is indisputable

    * * *
    strei·tig
    [ˈʃtraitɪç]
    adj disputed, contentious; JUR contentious, litigious, controversial
    \streitiges Verfahren litigious proceedings pl
    \streitige Verhandlung adversarial hearing
    nicht \streitig non-contentious
    jdm etw \streitig machen to challenge sb's sth
    jdm eine Stellung \streitig machen to challenge sb's position
    einem Land das Anrecht auf ein Gebiet \streitig machen to contest [or dispute] a country's right to a territory
    * * *
    Adjektiv disputed <question, issue>

    jemandem jemanden/etwas streitig machen — dispute somebody's right to somebody/something

    * * *
    streitig adj JUR litigious; (umstritten) contested, präd in dispute, at issue;
    jemandem etwas streitig machen dispute sb’s right to sth;
    streitige Gerichtsbarkeit jurisdiction on civil disputes; Rang 1, strittig
    * * *
    Adjektiv disputed <question, issue>

    jemandem jemanden/etwas streitig machen — dispute somebody's right to somebody/something

    * * *
    adj.
    arguable adj.
    debatable adj.

    Deutsch-Englisch Wörterbuch > streitig

См. также в других словарях:

  • Gerichtsbarkeit — (Jurisdiktion), das Recht und die Pflicht zur Rechtspflege. Sie wurde früher auch von der Kirche ausgeübt, kommt aber nach den modernen Anschauungen nur dem Staate zu (s. Geistliche Gerichtsbarkeit). Der Staat überträgt seine G. zur Ausübung an… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gerichtsbarkeit — (Jurisdictio), die Befugniß zur Ausübung richterlicher Handlungen. I. Die weltliche G. ist als ein Bestandtheil der höchsten Staatsgewalt zu betrachten u. jede richterliche Thätigkeit daher auf diese als die erste u. einzige Quelle der G.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gerichtsbarkeit — Gerichtsbarkeit, Jurisdiktion, die staatsrechtliche Befugnis der Ausübung der Rechtspflege, zerfällt in die Zivil G., bei Privatrechtsstreitigkeiten, und in die Straf G., bei Strafrechtsfällen; beide Arten werden auch als streitige G. bezeichnet… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Allgemeine Gerichtsbarkeit — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 …   Deutsch Wikipedia

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit (Deutschland) — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG zugewiesen sind. Grundsätzlich besteht die… …   Deutsch Wikipedia

  • ordentliche Gerichtsbarkeit — ordentliche Gerichtsbarkeit,   eine der im GG (Art. 95) vorgesehenen Gerichtsbarkeiten. Sie umfasst als Unterzweige die streitige Zivilgerichtsbarkeit, die freiwillige Gerichtsbarkeit und die Strafgerichtsbarkeit und wird ausgeübt durch Amts ,… …   Universal-Lexikon

  • Internationale Zuständigkeit (Deutschland) — Durch die deutsche internationale Zuständigkeit wird bestimmt, ob ein deutsches Gericht zur Entscheidung eines Rechtsstreites befugt ist. Die internationale Zuständigkeit wird nicht durch eine einheitliche internationale Zuständigkeitordnung… …   Deutsch Wikipedia

  • streitig — strittig * * * strei|tig [ ʃtrai̮tɪç]: 1. ☆ jmdm. etwas streitig machen: etwas, was ein anderer hat, für sich beanspruchen: er wollte ihr ihren neuen Posten streitig machen; der Hund machte den Katzen das Futter streitig. Syn.: jmdm. etwas… …   Universal-Lexikon

  • Strafjustiz — Die Strafgerichtsbarkeit ist eine streitige Gerichtsbarkeit im Bereich der Strafsachen. Sie wird durch Strafgerichte erfüllt. Deutschland Die Strafgerichtsbarkeit zählt zur ordentlichen Gerichtsbarkeit (§ 12 GVG). Das Gerichtssystem besteht in… …   Deutsch Wikipedia

  • Zivilgerichtsbarkeit — Das Zivilgericht ist für Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuständig. Zusammen mit den Strafgerichten bilden die Zivilgerichte die Ordentliche Gerichtsbarkeit. Die Zivilgerichtsbarkeit besteht aus der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und der… …   Deutsch Wikipedia

  • Strafgerichtsbarkeit — Die Strafgerichtsbarkeit ist eine streitige Gerichtsbarkeit im Bereich der Strafsachen. Sie wird durch Strafgerichte erfüllt. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Internationale Strafgerichtsbarkeit 3 Weblinks …   Deutsch Wikipedia

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